Vom 14. bis 16. November 2025 findet unsere Bundeskonferenz in der Franken-Akademie Schney statt.
Wichtige Frist: Anträge müssen bis zum 03.10.2025 eingereicht werden!
Was du zur Antragstellung wissen musst:
- Fristgerecht eingereicht gelten nur schriftliche Anträge mit Begründung, die spätestens am 3. Oktober 2025 in der Bundesgeschäftsstelle vorliegen.
- Dringlichkeitsanträge sind nach diesem Stichtag nur möglich, wenn sie auf der Bundeskonferenz als dringlich anerkannt werden – mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Satzungsänderungen sind von dieser Regel ausgenommen – sie müssen fristgerecht eingereicht werden!
- Antragsberechtigt sind:
- Vereine, Bezirke und Landesverbände (Anträge von Vereinen, Bezirken und Einzelmitgliedern sind über den zuständigen Landesverband einzureichen, der eine Stellungnahme abgeben soll.)
- Organe des RKB nach § 12 b)–d)
- Kommissionen und Gremien nach §§ 23, 24 und 26
- Bundesjugendkonferenz und Bundesjugendleitung
Wann: 14.–16. November 2025
Wo: Franken-Akademie, Schloß Schney
Weitere Infos: folgen