Bundeskonferenz

4. April 25 | RKB Allgemein

Das höchste Gremium des RKB tagt im Herbst
Delegierte der RKB-Bundeskonferenz 2022 stimmen per Handzeichen ab

Vom 14. bis 16. November 2025 findet unsere Bundeskonferenz in der Franken-Akademie Schney statt.

Wichtige Frist: Anträge müssen bis zum 03.10.2025 eingereicht werden!

Was du zur Antragstellung wissen musst:

  • Fristgerecht eingereicht gelten nur schriftliche Anträge mit Begründung, die spätestens am 3. Oktober 2025 in der Bundesgeschäftsstelle vorliegen.
  • Dringlichkeitsanträge sind nach diesem Stichtag nur möglich, wenn sie auf der Bundeskonferenz als dringlich anerkannt werden – mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Satzungsänderungen sind von dieser Regel ausgenommen – sie müssen fristgerecht eingereicht werden!
  • Antragsberechtigt sind:

    • Vereine, Bezirke und Landesverbände (Anträge von Vereinen, Bezirken und Einzelmitgliedern sind über den zuständigen Landesverband einzureichen, der eine Stellungnahme abgeben soll.)
    • Organe des RKB nach § 12 b)–d)
    • Kommissionen und Gremien nach §§ 23, 24 und 26
    • Bundesjugendkonferenz und Bundesjugendleitung

Wann: 14.–16. November 2025
Wo: Franken-Akademie, Schloß Schney
Weitere Infos: folgen

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