Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,
im Auftrag des Bundesvorstands wird wie bereits Anfang des Jahres angekündigt, die Bundeskonferenz einberufen.
Sie findet vom 15.11.2025 bis 16.11.2025 in der Franken Akademie, Schloss Schney, Schloßplatz 8 in 96215 Lichtenfels statt.
Die durch den Bundesvorstand am 20. Mai 2025 beschlossene Tagesordnung kann hier eingesehen werden.
Außerdem möchten wir auf folgende Fristen und Termine hinweisen:
- Antragsfrist: 03.10.2025
- Benennung Delegierte: 03.10.2025
- Der Versand der Tagungsunterlagen erfolgt bis zum 17.10.2025.
Wissenswertes zur Antragsstellung
- Fristgerecht eingereicht gelten nur schriftliche Anträge mit Begründung, die spätestens am 3. Oktober 2025 in der Bundesgeschäftsstelle vorliegen.
- Dringlichkeitsanträge sind nach diesem Stichtag nur möglich, wenn sie auf der Bundeskonferenz als dringlich anerkannt werden – mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Satzungsänderungen sind von dieser Regel ausgenommen – sie müssen fristgerecht eingereicht werden!
- Antragsberechtigt sind:
- Vereine, Bezirke und Landesverbände (Anträge von Vereinen, Bezirken und Einzelmitgliedern sind über den zuständigen Landesverband einzureichen, der eine Stellungnahme abgeben soll.)
- Organe des RKB nach § 12 b)–d)
- Kommissionen und Gremien nach §§ 23, 24 und 26
- Bundesjugendkonferenz und Bundesjugendleitung